4 UF 129/06•Oberlandesgericht Köln, 2006-10-23, 4 UF 129/06
Oberlandesgericht Köln, 2006-10-23, 4 UF 129/06
4 UF 129/06Obergericht23.10.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 UF 129/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-10-23
Aktenzeichen: 4 UF 129/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:1023.4UF129.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Bonn vom 22.05.2006 – 40 F 372/05 –, mit welchem die elterliche Sorge über die beiden gemeinsamen Kinder auf die Kindesmutter zur alleinigen Ausübung übertragen worden ist, wird auf Kosten des Verfahrensbeteiligten zu 2) ebenso zurückgewiesen wie sein Prozesskostenhilfeantrag.
Der Antragstellerin wird für das Beschwerdeverfahren des Antragsgegners ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt K in C bewilligt.
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