6 W 109/06•Oberlandesgericht Köln, 2006-10-31, 6 W 109/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 W 109/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-10-31
Aktenzeichen: 6 W 109/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:1031.6W109.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: ZPO § 890
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin wird der Ordnungsgeldbeschluss der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 5.9.2006 (31 O 2/06 SH I) abgeändert und der Bestrafungsantrag der Gläubigerin vom 20.7.2006 zurückgewiesen.
Die Kosten des Bestrafungsverfahrens werden der Gläubigerin auferlegt.
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