2 U 86/06 HB•Oberlandesgericht Köln, 2006-11-02, 2 U 86/06 HB
Oberlandesgericht Köln, 2006-11-02, 2 U 86/06 HB
2 U 86/06 HBObergericht02.11.2006
Regest
Die an ein Energieversorgungsunternehmen erbrachten fälligen Zahlungen zur Abwendung einer in Aussicht gestellten Sperre der Versorgungsleistungen unterliegt nicht aus dem Gesichtspunkt einer inkongruenten Deckung ("Druckzahlung") der Anfechtung.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 U 86/06 HB — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-11-02
Aktenzeichen: 2 U 86/06 HB
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:1102.2U86.06HB.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Normen: Inso §§ 131, 133; AVB § 33 II
Leitsätze
Die an ein Energieversorgungsunternehmen erbrachten fälligen Zahlungen zur Abwendung einer in Aussicht gestellten Sperre der Versorgungsleistungen unterliegt nicht aus dem Gesichtspunkt einer inkongruenten Deckung ("Druckzahlung") der Anfechtung.
Tenor
Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers vom 10. Juli 2006 gegen das am
- Juni 2006 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 18. Zivilkammer des Landge-richts Bonn - 18 O 4/06 - durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
Der Kläger erhält Gelegenheit, hierzu bis zum 24. November 2006 Stellung zu nehmen.
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