Oberlandesgericht Köln, 2006-11-03, 2 Ws 550/06

2 Ws 550/06Obergericht03.11.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 550/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-11-03

Aktenzeichen: 2 Ws 550/06

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:1103.2WS550.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Der Beschluss wird aufgehoben, soweit darin dem Angeklagten Rechtsanwalt L. als weiterer Pflichtverteidiger beigeordnet wird.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die hierin entstandenen notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Staatskasse.

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