2 Ws 550/06•Oberlandesgericht Köln, 2006-11-03, 2 Ws 550/06
Oberlandesgericht Köln, 2006-11-03, 2 Ws 550/06
2 Ws 550/06Obergericht03.11.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 550/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-11-03
Aktenzeichen: 2 Ws 550/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:1103.2WS550.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Der Beschluss wird aufgehoben, soweit darin dem Angeklagten Rechtsanwalt L. als weiterer Pflichtverteidiger beigeordnet wird.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die hierin entstandenen notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Staatskasse.
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