83 Ss-OWi 76/06•Oberlandesgericht Köln, 2006-11-03, 83 Ss-OWi 76/06
Oberlandesgericht Köln, 2006-11-03, 83 Ss-OWi 76/06
83 Ss-OWi 76/06Obergericht03.11.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 83 Ss-OWi 76/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-11-03
Aktenzeichen: 83 Ss-OWi 76/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:1103.83SS.OWI76.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft wird als unbegründet verworfen.
Die Kosten des Rechtsmittels und die dem Betroffenen hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.
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