Oberlandesgericht Köln, 2006-11-07, 15 U 70/06

15 U 70/06Obergericht07.11.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 15 U 70/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-11-07

Aktenzeichen: 15 U 70/06

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:1107.15U70.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 31.03.2006 verkündete Vorbehaltsurteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln ‑ 16 O 772/05 - abgeändert und wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Rechtszüge trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in der Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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