4 UF 59/06•Oberlandesgericht Köln, 2006-11-07, 4 UF 59/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 UF 59/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-11-07
Aktenzeichen: 4 UF 59/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:1107.4UF59.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Köln vom 16.02.2006 – 304 F 272/03 – wird auf Kosten des Antragsgegners zurückgewiesen.
Der Antragstellerin wird für das Beschwerdeverfahren des Beklagten ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin E in L bewilligt.
Der Antrag des Antragsgegners, ihm zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird zurückgewiesen.
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