Oberlandesgericht Köln, 2006-11-07, 83 Ss 70/06

83 Ss 70/06Obergericht07.11.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 83 Ss 70/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-11-07

Aktenzeichen: 83 Ss 70/06

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:1107.83SS70.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Zum Schuldspruch wird die Revision mit der Maßgabe verworfen, dass die „Freisprechung im übrigen“ entfällt.

Im Rechtsfolgenausspruch wird das angefochtene Urteil mit den dazu gehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an eine andere Strafkammer des Land-gerichts Köln zurückverwiesen.

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