83 Ss 70/06•Oberlandesgericht Köln, 2006-11-07, 83 Ss 70/06
Oberlandesgericht Köln, 2006-11-07, 83 Ss 70/06
83 Ss 70/06Obergericht07.11.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 83 Ss 70/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-11-07
Aktenzeichen: 83 Ss 70/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:1107.83SS70.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Zum Schuldspruch wird die Revision mit der Maßgabe verworfen, dass die „Freisprechung im übrigen“ entfällt.
Im Rechtsfolgenausspruch wird das angefochtene Urteil mit den dazu gehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an eine andere Strafkammer des Land-gerichts Köln zurückverwiesen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.