24 U 83/06•Oberlandesgericht Köln, 2006-11-14, 24 U 83/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 24 U 83/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-11-14
Aktenzeichen: 24 U 83/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:1114.24U83.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 29.04.2004 verkündete Urteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 22 O 44/02 – hinsichtlich der Klage teilweise abgeändert. Die Klage in vollem Umfang wird abgewiesen.
Von den Gerichtskosten tragen die Klägerin 85 % und die Beklagte 15 %.
Von den außergerichtlichen Kosten der Beklagten trägt die Klägerin 85 % der Kosten des ersten Rechtszuges und des Berufungsverfahrens vor dem 2. Zivilsenat sowie in vollem Umfang die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens und des Berufungsverfahrens vor dem 24. Zivilsenat. Die außergerichtlichen Kosten der Widerbeklagten hat die Beklagte zu tragen.
Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin und die Beklagte dürfen die Vollstreckung jeweils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckende vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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