22 W 65/06•Oberlandesgericht Köln, 2006-11-15, 22 W 65/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 22 W 65/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-11-15
Aktenzeichen: 22 W 65/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:1115.22W65.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Geschäftsführers der Beklagten wird der gegen ihn am 23.08.2006 erlassene Ordnungsgeldbeschluss der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 16 O 113/06 - aufgehoben.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeführers trägt die Staatskasse.
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