Oberlandesgericht Köln, 2006-11-17, 6 U 78/06

6 U 78/06Obergericht17.11.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 78/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-11-17

Aktenzeichen: 6 U 78/06

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:1117.6U78.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: § 4 Nr. 9 a, b UWG

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 10.03.2006 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 81 O 184/05 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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