9 U 76/06•Oberlandesgericht Köln, 2006-11-21, 9 U 76/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 76/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-11-21
Aktenzeichen: 9 U 76/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:1121.9U76.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 09.03.2006 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 290/04 – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird unter Abweisung der Klage im übrigen verurteilt, an den Kläger, zu Händen der Q. G. T. GmbH & Co KG, einen Betrag in Höhe von 35.017,24 € zu zahlen nebst
8 Prozent Zinsen seit dem 02.01.2004.
Die Kosten des Rechtstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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