11 U 89/06•Oberlandesgericht Köln, 2006-11-22, 11 U 89/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 89/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-11-22
Aktenzeichen: 11 U 89/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:1122.11U89.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
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Die Berufung der Kläger gegen das am 28.4.2006 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Aachen (12 O 621/04) wird zurückgewiesen.
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Die Kosten der Berufung tragen die Kläger.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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