2 Ws 614/06•Oberlandesgericht Köln, 2006-11-22, 2 Ws 614/06
Oberlandesgericht Köln, 2006-11-22, 2 Ws 614/06
2 Ws 614/06Obergericht22.11.2006
Regest
Tätigkeiten des Strafverteidigers im Rahmen einer Beschlagnahme zum Zwecke der Rückgewinnungshilfe (§ 111b Abs. 5) lösen die Gebühr gemäß VV Nr. 4142 RVG nicht aus.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 614/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-11-22
Aktenzeichen: 2 Ws 614/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:1122.2WS614.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Normen: RVG VV Nr. 4142
Leitsätze
Tätigkeiten des Strafverteidigers im Rahmen einer Beschlagnahme zum Zwecke der Rückgewinnungshilfe (§ 111b Abs. 5) lösen die Gebühr gemäß VV Nr. 4142 RVG nicht aus.
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird verworfen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.