Oberlandesgericht Köln, 2006-11-22, 2 Ws 614/06

2 Ws 614/06Obergericht22.11.2006

Regest

Tätigkeiten des Strafverteidigers im Rahmen einer Beschlagnahme zum Zwecke der Rückgewinnungshilfe (§ 111b Abs. 5) lösen die Gebühr gemäß VV Nr. 4142 RVG nicht aus.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 614/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-11-22

Aktenzeichen: 2 Ws 614/06

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:1122.2WS614.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Normen: RVG VV Nr. 4142

Leitsätze

Tätigkeiten des Strafverteidigers im Rahmen einer Beschlagnahme zum Zwecke der Rückgewinnungshilfe (§ 111b Abs. 5) lösen die Gebühr gemäß VV Nr. 4142 RVG nicht aus.

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird verworfen.

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