Oberlandesgericht Köln, 2006-11-30, 2 U 86/06

2 U 86/06Obergericht30.11.2006

Regest

Die an ein Energieversorgungsunternehmen erbrachten fälligen Zahlungen zur Abwendung einer in Aussicht gestellten Sperre der Versorgungsleistungen unterliegt nicht aus dem Gesichtspunkt einer inkongruenten Deckung ("Druckzahlung") der Anfechtung.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 U 86/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-11-30

Aktenzeichen: 2 U 86/06

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:1130.2U86.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Normen: InsO §§ 131, 133; AVB § 33 II

Leitsätze

Die an ein Energieversorgungsunternehmen erbrachten fälligen Zahlungen zur Abwendung einer in Aussicht gestellten Sperre der Versorgungsleistungen unterliegt nicht aus dem Gesichtspunkt einer inkongruenten Deckung ("Druckzahlung") der Anfechtung.

Tenor

Die Berufung des Klägers vom 10. Juli 2006 gegen das am 16. Juni 2006 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 18. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 18 O 4/06 – wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

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