Oberlandesgericht Köln, 2006-12-11, 11 U 120/06

11 U 120/06Obergericht11.12.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 U 120/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-12-11

Aktenzeichen: 11 U 120/06

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:1211.11U120.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

wird festgestellt (§ 278 Abs. 6 ZPO), dass zwischen den Parteien ein Vergleich mit folgendem Inhalt zustande gekommen ist:

Die Beklagte verpflichtet sich, zum Ausgleich der in diesem Rechtsstreit geltend gemachten Ansprüche an die Klägerin 2.156,82 € nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 1.11.2005 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs tragen die Klägerin zu 15 % und die Beklagte zu 85 %.

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