3 U 191/05•Oberlandesgericht Köln, 2006-12-12, 3 U 191/05
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 3 U 191/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-12-12
Aktenzeichen: 3 U 191/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:1212.3U191.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Normen: HOAI § 4, BGB § 242
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 26.04.2005 (12 O 280/04) wie folgt abgeändert:
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 5.064,44 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.06.2004 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben die Klägerin zu 30% und die Beklagten zu 70% zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Beklagten zu 30% und die Klägerin zu 70% zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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