Oberlandesgericht Köln, 2006-12-15, 19 U 92/06

19 U 92/06Obergericht15.12.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 92/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-12-15

Aktenzeichen: 19 U 92/06

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:1215.19U92.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 11.05.2006 verkündete Grund-Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 83 O 259/05 - abgeändert und, wie folgt, neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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