16 U 31/06•Oberlandesgericht Köln, 2006-12-18, 16 U 31/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 U 31/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-12-18
Aktenzeichen: 16 U 31/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:1218.16U31.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen des am 07.04.2006 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 16 O 322/05 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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