17 W 255-261/06•Oberlandesgericht Köln, 2006-12-19, 17 W 255-261/06
Oberlandesgericht Köln, 2006-12-19, 17 W 255-261/06
17 W 255-261/06Obergericht19.12.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 255-261/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-12-19
Aktenzeichen: 17 W 255-261/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:1219.17W255.261.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Klägerin und der Drittwiderbeklagten zu 1) und 2) gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers des Landgerichts Köln vom 03.07.2006 in der Fassung von sieben gesonderten Beschlüssen, Az. jeweils: - 4 O 236/05 -, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Klägerin und die Dritt-widerbeklagten zu 1) und 2).
Gegenstandswert für die Beschwerde: 1.238,65 €.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.