18 U 30/06•Oberlandesgericht Köln, 2006-12-21, 18 U 30/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 18 U 30/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-12-21
Aktenzeichen: 18 U 30/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:1221.18U30.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Die Berufungen sowohl des Klägers als auch der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 11. November 2005, Az. 82 O 43/05, werden zurückgewiesen.
Die Kosten der ersten Instanz und des Berufungsverfahrens werden dem Kläger zu 1/7 und der Beklagten zu 6/7 auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien dürfen die Zwangsvollstreckung der jeweils anderen Partei gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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