Oberlandesgericht Köln, 2006-12-21, 18 U 30/06

18 U 30/06Obergericht21.12.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 18 U 30/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-12-21

Aktenzeichen: 18 U 30/06

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:1221.18U30.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Die Berufungen sowohl des Klägers als auch der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 11. November 2005, Az. 82 O 43/05, werden zurückgewiesen.

Die Kosten der ersten Instanz und des Berufungsverfahrens werden dem Kläger zu 1/7 und der Beklagten zu 6/7 auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien dürfen die Zwangsvollstreckung der jeweils anderen Partei gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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