16 Wx 232/06•Oberlandesgericht Köln, 2007-01-04, 16 Wx 232/06
Oberlandesgericht Köln, 2007-01-04, 16 Wx 232/06
16 Wx 232/06Obergericht04.01.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 232/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-01-04
Aktenzeichen: 16 Wx 232/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0104.16WX232.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige weitere Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 25.09.2006 – 29 T 91/05 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 14.03.2005 – 204 II 212/04 – dahingehend abgeändert, dass der Beschluss der Wohnungseigentümer vom 13.05.2004 zu Tagesordnungspunkt 3 b) insgesamt für ungültig erklärt wird.
Die Gerichtskosten der Verfahren aller drei Instanzen tragen die Antragsgegner.
Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
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