Oberlandesgericht Köln, 2007-01-19, 6 U 158/06

6 U 158/06Obergericht19.01.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 158/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-01-19

Aktenzeichen: 6 U 158/06

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0119.6U158.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: MarkenG §§ 49, 55; ZPO §§ 261 Abs. 3 Nr. 1, 325 Abs. 1

Tenor

  1. Die Berufung der Klägerin gegen das am 29.06.2006 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 81 O 3/06 - wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.

  4. Die Revision wird zugelassen.

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