Oberlandesgericht Köln, 2007-01-24, 5 U 6/04

5 U 6/04Obergericht24.01.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 6/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-01-24

Aktenzeichen: 5 U 6/04

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0124.5U6.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 19. Dezember 2003 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 16 O 23/03 – wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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