2 Ws 67/07•Oberlandesgericht Köln, 2007-02-08, 2 Ws 67/07
Oberlandesgericht Köln, 2007-02-08, 2 Ws 67/07
2 Ws 67/07Obergericht08.02.2007
Regest
Der Erlass eines Haftbefehls schließt die Erteilung sicheren Geleits nicht aus. Eine solche Entscheidung hätte zur Folge, dass der Haftbefehl nicht vollstreckt werden könnte. Die Strafkammer hat ein weites Ermessen in der Beurteilung der Frage, wie die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens gewährleistet werden kann.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 67/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-02-08
Aktenzeichen: 2 Ws 67/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0208.2WS67.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Normen: StPO § 112
Leitsätze
Der Erlass eines Haftbefehls schließt die Erteilung sicheren Geleits nicht aus. Eine solche Entscheidung hätte zur Folge, dass der Haftbefehl nicht vollstreckt werden könnte. Die Strafkammer hat ein weites Ermessen in der Beurteilung der Frage, wie die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens gewährleistet werden kann.
Tenor
Die Beschwerde wird auf Kosten des Angeklagten verworfen.
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