Oberlandesgericht Köln, 2007-02-14, 5 U 122/06

5 U 122/06Obergericht14.02.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 122/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-02-14

Aktenzeichen: 5 U 122/06

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0214.5U122.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 26. April 2006 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 25 O 730/02 – wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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