Oberlandesgericht Köln, 2007-02-14, 6 U 217/06

6 U 217/06Obergericht14.02.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 217/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-02-14

Aktenzeichen: 6 U 217/06

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0214.6U217.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: PKW-EnVKV §§ 1 Abs. 2, 5 Abs. 1; Richtlinie 1999/94 EG; UWG §§ 3, 4 Nr. 11

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 31.10.2006 verkündete Urteil des Landgerichts Köln – 33 O 215/06 – wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann jedoch die Vollstreckung des Unterlassungsanspruchs durch Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,00 EUR abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Vollstreckung des Zahlungs- und Kostenerstattungsanspruchs kann die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Voll-streckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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