3 U 188/06•Oberlandesgericht Köln, 2007-03-06, 3 U 188/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 3 U 188/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-03-06
Aktenzeichen: 3 U 188/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0306.3U188.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 6.10.2006 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 9 O 171/06 - durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen (§ 522 Abs. 2 ZPO).
Die Klägerin erhält Gelegenheit, zu dem Hinweis binnen einer Frist von 3 Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses Stellung zu nehmen.
Sie mag innerhalb der Frist auch mitteilen, ob die Berufung zur Vermeidung weiterer Kosten zurückgenommen wird.
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