17 W 37/07•Oberlandesgericht Köln, 2007-03-08, 17 W 37/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 37/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-03-08
Aktenzeichen: 17 W 37/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0308.17W37.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 16. November 2005 wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers beim Landgericht Köln vom 2. November 2005 – 86 O 82/03 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Aufgrund des Beschlusses des Oberlandesgerichts Köln vom 12. Mai 2005 sind von dem Beklagten an Kosten 3.414,40 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 18. Mai 2005 an die Klägerin zu erstatten.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beklagte.
Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 1.440,00 €.
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