18 W 71/06•Oberlandesgericht Köln, 2007-03-08, 18 W 71/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 18 W 71/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-03-08
Aktenzeichen: 18 W 71/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0308.18W71.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Landgerichts Bonn vom 28. September 2006, 14 O 157/05, aufgehoben.
Es wird festgestellt, dass die von dem Antragsgegner vor dem Landgericht Bonn erhobene und unter dem Az. 14 O 110/04 (= 18 U 20/06 OLG Köln) geführte Klage gegen die Wirksamkeit des Beschlusses der Hauptversammlung der Antragstellerin vom 27. Mai 2004 zu TOP 10, mit dem die Hauptversammlung die Schaffung des genehmigten Kapitals II sowie die entsprechende Änderung der Satzung beschlossen hat, der am 17. Juni 2004 erfolgten Eintragung des Beschlusses in das Handelsregister der Antragstellerin nicht entgegensteht und Mängel des Beschlusses die Wirkung der Eintragung unberührt lassen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.
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