5 U 145/06•Oberlandesgericht Köln, 2007-03-21, 5 U 145/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 145/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-03-21
Aktenzeichen: 5 U 145/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0321.5U145.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 7. Juni 2006 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln -26 O 166/04-teilweise abgeändert und zu Ziffer 1. des Tenors wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin für die Zeit vom 1. November 2002 bis 31. August 2005 rückständige Rente in Höhe von insgesamt 16.688,56 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz von 5.399,24 € vom 25. September 2003 bis 31. August 2005 und von 11.289,32 € vom 1. Oktober 2004 bis 31. August 2005 zu zahlen.
Wegen des weitergehenden Zinsanspruchs wird die Klage abgewiesen.
Wegen des Tenors zu Ziffer 2 bleibt das Urteil aufrechterhalten.
Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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