Oberlandesgericht Köln, 2007-03-23, 19 U 162/06

19 U 162/06Obergericht23.03.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 162/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-03-23

Aktenzeichen: 19 U 162/06

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0323.19U162.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 29.8.2006 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 18 O 567/05 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.