17 W 46/07•Oberlandesgericht Köln, 2007-03-28, 17 W 46/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 46/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-03-28
Aktenzeichen: 17 W 46/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0328.17W46.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten vom 06.11.2006 wird der
Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers des Landgerichts Köln vom 11.09.2006 – 30 O 219/05 – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Auf Grund des Beschlusses des Landgerichts Köln vom 20.02.2006 sind von den Klägern an Kosten jeweils 542,73 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 20.02.2006 an den Beklagten zu erstatten.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Kläger.
Gegenstandswert für die Beschwerde: 628,30 €
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