Oberlandesgericht Köln, 2007-03-30, 16 Wx 37/07

16 Wx 37/07Obergericht30.03.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 37/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-03-30

Aktenzeichen: 16 Wx 37/07

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0330.16WX37.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 08.02.2007 – 2 T 130/06 – wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens tragen die Antragsgegner. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten erfolgt nicht.

Der Geschäftswert für das Verfahren der Rechtsbeschwerde beträgt 6.128,- €.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.