6 U 182/06•Oberlandesgericht Köln, 2007-03-30, 6 U 182/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 182/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-03-30
Aktenzeichen: 6 U 182/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0330.6U182.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: UWG §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 4 Nr. 10, 8 Abs. 2
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 01.08.2006 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn - 11 O 50/05 - wird zu-rückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn diese nicht zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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