Oberlandesgericht Köln, 2007-04-20, 81 Ss 39/07

81 Ss 39/07Obergericht20.04.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 81 Ss 39/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-04-20

Aktenzeichen: 81 Ss 39/07

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0420.81SS39.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Unter Verwerfung der weitergehenden Revision wird das angefochtene Urteil im Schuldspruch dahingehend geändert, dass die tateinheitliche Verurteilung des Angeklagten wegen Beihilfe zur mittelbaren Falschbeurkundung in sieben Fällen entfällt.

Der Angeklagte hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

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