7 U 49/07•Oberlandesgericht Köln, 2007-05-14, 7 U 49/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 7 U 49/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-05-14
Aktenzeichen: 7 U 49/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0514.7U49.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen, da sie keine Aussicht auf Erfolg hat.
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