5 U 39/07•Oberlandesgericht Köln, 2007-05-16, 5 U 39/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 39/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-05-16
Aktenzeichen: 5 U 39/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0516.5U39.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers, wird das Urteil der 9. Zivilkammer des
LG Aachen vom 19.1.2007 -9 O 661/06- teilweise abgeändert.
Zur vorläufigen Regelung des streitigen Anspruchs auf Zahlung von
Krankentagegeld wird der Beklagten aufgegeben, an den Kläger ab 1.
März 2007 bis längstens 30. Juni 2007 monatlich 3.783,90 € zu zahlen,
die Rückstände sofort, die laufenden Beträge jeweils am letzten
Wochentag des Monats.
Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 2/3 und die Beklagte
zu 1/3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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