8 W 10/07•Oberlandesgericht Köln, 2007-05-22, 8 W 10/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 8 W 10/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-05-22
Aktenzeichen: 8 W 10/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0522.8W10.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 8. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 11.12.2006 - 8 O 392/06 - in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 22.01.2007 aufgehoben.
Das Prozesskostenhilfeverfahren wird zur erneuten Entscheidung unter Berücksichtigung der Rechtsausführungen des Senats an das Landgericht zurückverwiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
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