2 Ws 173-175/07•Oberlandesgericht Köln, 2007-06-01, 2 Ws 173-175/07
Oberlandesgericht Köln, 2007-06-01, 2 Ws 173-175/07
2 Ws 173-175/07Obergericht01.06.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 173-175/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-06-01
Aktenzeichen: 2 Ws 173-175/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0601.2WS173.175.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
In Abänderung der angefochtenen Entscheidung und unter Verwerfung der
weitergehenden Beschwerde wird der Gegenstandswert für das
erstinstanzliche Verfahren hinsichtlich der Verfallsbeteiligten auf 15.000.000 €
festgesetzt.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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