Oberlandesgericht Köln, 2007-06-01, 2 Ws 173-175/07

2 Ws 173-175/07Obergericht01.06.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 173-175/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-06-01

Aktenzeichen: 2 Ws 173-175/07

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0601.2WS173.175.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

In Abänderung der angefochtenen Entscheidung und unter Verwerfung der

weitergehenden Beschwerde wird der Gegenstandswert für das

erstinstanzliche Verfahren hinsichtlich der Verfallsbeteiligten auf 15.000.000 €

festgesetzt.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

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