Oberlandesgericht Köln, 2007-06-01, 6 U 232/06

6 U 232/06Obergericht01.06.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 232/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-06-01

Aktenzeichen: 6 U 232/06

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0601.6U232.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: UWG §§ 5; 11 Abs. 2

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 02.11.2006 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 81 O 10/06 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von

110 % des zu vollstreckenden Kostenerstattungsanspruchs abzuwenden, wenn nicht diese zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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