Oberlandesgericht Köln, 2007-06-05, 3 U 211/06

3 U 211/06Obergericht05.06.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 3 U 211/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-06-05

Aktenzeichen: 3 U 211/06

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0605.3U211.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 29.11.2006 (4 O 39/06) gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen.

Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses. Sie mag innerhalb der Frist mitteilen, ob die Berufung zur Vermeidung weiterer Kosten zurückgenommen wird.

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