7 U 49/07•Oberlandesgericht Köln, 2007-06-06, 7 U 49/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 7 U 49/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-06-06
Aktenzeichen: 7 U 49/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0606.7U49.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 5 O 469/06 – vom 27.02.2007 wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Streitwert für das Berufungsverfahren: 1.771,00 Euro.
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