16 Wx 130/07•Oberlandesgericht Köln, 2007-06-11, 16 Wx 130/07
Oberlandesgericht Köln, 2007-06-11, 16 Wx 130/07
16 Wx 130/07Obergericht11.06.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 130/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-06-11
Aktenzeichen: 16 Wx 130/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0611.16WX130.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Es wird festgestellt, das der Vollzug der durch Beschluss des Amtsgerichts Aachen vom 26.02.2007 – 41 XIV 5814.B – angeordneten Sicherungshaft ab dem 17.04.2007 rechtswidrig war.
Der Antragsteller hat dem Betroffenen die im Haftaufhebungsverfahren nach § 10 Abs. 2 FEVG in allen drei Instanzen entstandenen notwendigen Auslagen zu erstatten.
Gerichtskosten für das Haftaufhebungsverfahren sind nicht zu erheben.
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