24 U 4/06•Oberlandesgericht Köln, 2007-06-12, 24 U 4/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 24 U 4/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-06-12
Aktenzeichen: 24 U 4/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0612.24U4.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 15. Dezember 2005 verkündete Urteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 22 O 134/05 – abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten beider Instanzen zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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