Oberlandesgericht Köln, 2007-06-12, 2 W 41/07

2 W 41/07Obergericht12.06.2007

Regest

Der Streitwert einer Vollstreckungsabwehrklage gegen eine Rechnungslegungsverpflichtung ist nach dem mit der der Rechnungslegung verbundenen zeitlichen und finanziellen Aufwand zu bemessen.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 W 41/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-06-12

Aktenzeichen: 2 W 41/07

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0612.2W41.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Normen: ZPO §§ 3, 767

Leitsätze

Der Streitwert einer Vollstreckungsabwehrklage gegen eine Rechnungslegungsverpflichtung ist nach dem mit der der Rechnungslegung verbundenen zeitlichen und finanziellen Aufwand zu bemessen.

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers vom 25. April 2007 gegen den Streitwertbeschluss des Einzelrichters der 18. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 11. Dezember 2006, 18 O 276/06, abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Wert des Klageverfahrens wird auf bis

500,00 €

festgesetzt.

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