2 W 41/07•Oberlandesgericht Köln, 2007-06-12, 2 W 41/07
Oberlandesgericht Köln, 2007-06-12, 2 W 41/07
2 W 41/07Obergericht12.06.2007
Regest
Der Streitwert einer Vollstreckungsabwehrklage gegen eine Rechnungslegungsverpflichtung ist nach dem mit der der Rechnungslegung verbundenen zeitlichen und finanziellen Aufwand zu bemessen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 W 41/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-06-12
Aktenzeichen: 2 W 41/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0612.2W41.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Normen: ZPO §§ 3, 767
Leitsätze
Der Streitwert einer Vollstreckungsabwehrklage gegen eine Rechnungslegungsverpflichtung ist nach dem mit der der Rechnungslegung verbundenen zeitlichen und finanziellen Aufwand zu bemessen.
Tenor
Auf die Beschwerde des Klägers vom 25. April 2007 gegen den Streitwertbeschluss des Einzelrichters der 18. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 11. Dezember 2006, 18 O 276/06, abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Wert des Klageverfahrens wird auf bis
500,00 €
festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.