9 U 111/06•Oberlandesgericht Köln, 2007-06-14, 9 U 111/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 111/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-06-14
Aktenzeichen: 9 U 111/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0614.9U111.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 27.04.2006 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 24 O 281/05 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 44.497,58 € (28.900,57 € + 15.697,01 €) festgesetzt.
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