23 WLw 2/07•Oberlandesgericht Köln, 2007-06-15, 23 WLw 2/07
Oberlandesgericht Köln, 2007-06-15, 23 WLw 2/07
23 WLw 2/07Obergericht15.06.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 23 WLw 2/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-06-15
Aktenzeichen: 23 WLw 2/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0615.23WLW2.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23.Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1. wird der Beschluss des Amtsgerichts – Landwirtschaftsgericht – Düren vom 18. Dezember 2006 – 50 Lw 14/06 – aufgehoben.
Das Amtsgericht wird angewiesen, über den Antrag der Beteiligten zu 1. auf Erteilung eines Hoffolgezeugnisses und Erbscheins nach dem am 19.April 2006 verstorbenen X. E. unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats zu entscheiden.
Von den Gerichtskosten beider Rechtszüge haben die Beteiligten zu 1., 2. und 3. jeweils ein Drittel zu tragen.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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