2 U 39/07•Oberlandesgericht Köln, 2007-06-25, 2 U 39/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 U 39/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-06-25
Aktenzeichen: 2 U 39/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0625.2U39.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Beklagten vom 7. März 2007 gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 1 O 326/06 – vom 8. Februar 2007 durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
Der Beklagte erhält Gelegenheit, hierzu bis zum 17. Juli 2007 abschließend Stellung zu nehmen. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass mit einer Verlängerung der Stellungnahmefrist nicht gerechnet werden kann.
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