2 U 137/06•Oberlandesgericht Köln, 2007-06-27, 2 U 137/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 U 137/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-06-27
Aktenzeichen: 2 U 137/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0627.2U137.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 26. Oktober 2006 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 1 O 400/06 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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