Oberlandesgericht Köln, 2007-06-27, 2 U 137/06

2 U 137/06Obergericht27.06.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 U 137/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-06-27

Aktenzeichen: 2 U 137/06

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0627.2U137.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 26. Oktober 2006 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 1 O 400/06 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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